Die Achslast bezeichnet die Gewichtskraft, die eine einzelne Achse einer Baumaschine oder eines Transportfahrzeugs auf die Fahrbahn überträgt. In Deutschland gilt für öffentliche Straßen eine maximale Einzelachslast von 10 Tonnen, für Doppelachsen (Tandem) 18 Tonnen gemäß StVZO §34. Diese Grenzen sind entscheidend für den Straßentransport von Baumaschinen.

Beim Verladen von Baggern, Radladern und Walzen auf Tieflader muss die Achslast sorgfältig berechnet werden: Die Position der Maschine auf der Ladefläche beeinflusst die Achslastverteilung des Gespanns. Falsche Positionierung kann zu Achslastüberschreitungen führen — Bußgelder, Punkte und im schlimmsten Fall Unfälle durch Überladung einer Achse.

Bei Mobilkranen ist die Achslast besonders kritisch: Ein Liebherr LTM 1300-6.4 hat 6 Achsen mit je 12 Tonnen Achslast — im Straßenfahrzustand. Mit Ballastrailer und Gegengewichten steigt das Transportgewicht erheblich. Für Schwertransporte über 40 Tonnen Gesamtgewicht sind Ausnahmegenehmigungen und Begleitfahrzeuge erforderlich.