Der Lasthaken ist das unterste Element der Krankette Ausleger → Seil → Hakenflasche → Haken und stellt die Verbindung zur Last her. Kranhaken werden nach DIN 15401 (Einfachhaken) und DIN 15402 (Doppelhaken) genormt und aus geschmiedetem Vergütungsstahl (z.B. 34CrNiMo6) hergestellt.
Die Tragfähigkeit eines Hakens wird durch seine WLL (Working Load Limit) definiert und ist dauerhaft eingeprägt. Sicherheitsfallen (Hakenmaulsicherung) verhindern das unbeabsichtigte Aushängen von Anschlagmitteln — sie sind bei Hebezeugen vorgeschrieben. Kugeldrehkränze am Hakenschaft ermöglichen freie 360°-Rotation der Last.
Regelmäßige Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben (BetrSichV, DGUV Vorschrift 52): Rissprüfung (Magnetpulver oder Farbeindringverfahren), Maulweitenprüfung (≤10 % Aufweitung = Austausch) und Sichtkontrolle auf Verschleiß, Korrosion und Verformung. Beschädigte Haken dürfen NIEMALS repariert (geschweißt, gerichtet) werden — nur Austausch ist zulässig.